Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den Einsatz von IMPEX Service-Personal
Für Inbetriebnahme und allgemeine Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten durch IMPEX-Techniker gelten folgende Bedingungen:
- Der Kunde hat auf eigene Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
Facharbeiter bzw. Hilfspersonal je nach Bedarf
Die zum Arbeitsverlauf entsprechend erforderlichen Vorrichtungen und Bedarfsstoffe.
Einen geeigneten, verschließbaren Raum für die Aufbewahrung von Ersatzteilen, Werkzeugen und Sonstigem
Entladung und Beförderung der Maschinen und der beigefügten Geräte, Maschinen-Teile etc. zum Installationsort.
Energieversorgung (Strom, Luft, Wasser) muß entsprechend der Anlage, durch die am Ort zugelassenen Fachkräfte, am Installationsort der Anlage vorhanden sein.
- Alle baulichen Maßnahmen müssen vor Beginn der Aufstellung fertiggestellt sein, so daß die Montage sofort nach Anlieferung begonnen und ohne Unterbrechung ausgeführt werden kann.
Der Installationsraum muß gegen Witterungseinflüsse, wie Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit etc. entsprechend ausgelegt sein. Details sind aus den der Maschine beigefügten Installationsanleitungen der jeweiligen Anlage zu entnehmen.
- Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch eine Vernachlässigung der vorab aufgeführten Bedingungen, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die anfallenden Mehrkosten zu tragen.
- Die Firma IMPEX Leiterplatten GmbH haftet nicht für Arbeiten ihrer Service-Techniker oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit die Tätigkeit nicht mit der Lieferung, Inbetriebnahme oder Montage zusammenhängen, oder sie vom Kunden veranlaßt wurden.
- Die Einstufung bzw. Auswahl des Service-Personals wird von uns vorgenommen.
Beförderungsmittel bleibt uns vorbehalten.
Der Besteller vergütet dem Lieferer die bei Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze bzw. die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Service-Verrechnungssätze.
- Arbeits- und Reisezeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie der Zeiten, die außerhalb der Normalstunden von Montag bis Freitag liegen, gelten als Überstunden.
- Reisekosten, Mehrkosten für Transport des mitgeführten Werkzeugs und des persönlichen Gepäcks sowie die Auslösung für die Arbeitszeit inbegriffen Ruhe- und Feiertage werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Steht während der Auftragsausführung bereits fest, daß die regelmäßige Arbeitszeit nicht eingehalten werden kann und die reine Arbeitszeit einschließlich Reisezeiten (jedoch ohne Zeiten der Arbeitsbereitschaft) mehr als 10 Stunden am Tag betragen wird, so hat der Besteller, sofern er an einer Weiterführung der Arbeiten an diesem Tag interessiert ist, eine Arbeitsverlängerung durch sein für ihn zuständiges Gewerbeaufsichtsamt durchzuführen.
- Sollte während der Auftragsausführung ein Telefonat zur Klärung div. im Zusammenhang der Maßnahme stehender Probleme erforderlich werden, so ist dies dem Service-Personal vor Ort zu gewähren.
- Mit der Unterzeichnung des Service-Berichtes durch eine hierzu berechtigte Person des Bestellers werden Arbeits- und Reisezeit sowie die ordnungsgemäße Auftragserfüllung und kundenseitige Abnahme der Maschinen-Anlage bescheinigt.
IMPEX Leiterplatten GmbH
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