MONTAGEBEDINGUNGEN
Gültig ab 01. Januar 2008
Für Serviceleistungen werden ab 01. Januar 2008 folgende Sätze verrechnet:
Stundensatz: Euro 84,40 /Std. excl. MWSt.
Überstunden: Überstunden, das sind die über die normale tägliche Arbeitszeit hinausgehenden, an Samstagen od. an lt. Kollektivvertrag für eisen- u. metallerzeugende und –verarbeitende Industrie während der arbeitsfreien Zeit geleisteten Arbeitsstunden, werden mit einem Aufschlag von 50 % berechnet. Arbeiten, welche an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen geleistet werden sind mit einem Zuschlag von 100 % zu vergüten.
Kilometergeld: Euro 0,57 /gefahrener Kilometer
Taggeld: Euro 46,00
Übernachtung: Kosten werden nach Aufwand verrechnet.
Reisespesen: Kosten werden nach Aufwand verrechnet.
Mautgebühren / etc.: Kosten werden nach Aufwand verrechnet.
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